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OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwehrrecht bei schuldhafter Herbeiführung der Notwehrlage; Putativnotwehr; "Herumfuchteln" mit Teppichmesser als Angriff; Ausschluss von Notwehrrecht durch Erlaubnistatbestandsirrtum
- Judicialis
StGB § 32
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32
Notwehr, Notwehrlage, Putativnotwehr, Herbeiführen der Notwehrlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold - 4 Ns 36 Js 2139/04
- OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung; …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Zum einen hatte der Angeklagte seine Notwehrlage durch sein vorangegangenes Verhalten ("Fuchteln" mit dem Teppichmesser in Richtung des Zeugen") schuldhaft herbeigeführt und den Angriff des Zeugen damit leichtfertig provoziert (vgl. hierzu BGHSt 39, 374; 42, 97; BGH StV 2003, 664 = NStZ 2003, 420; NStZ 2002, 425; NJW 2001, 1075).Zum anderen handelte der Zeuge E. offenkundig in Putativnotwehr und damit nach den Grundsätzen zum sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum zumindest schuldlos, als er den Angeklagten zu Beginn der körperlichen Auseinandersetzung zur Abwehr des vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Messerangriffs ergriff und festhielt (…vgl. Tröndle/Fischer, § 32 Rdnr. 27 sowie § 16 Rdnr. 16 ff.). - BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02
Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Zum einen hatte der Angeklagte seine Notwehrlage durch sein vorangegangenes Verhalten ("Fuchteln" mit dem Teppichmesser in Richtung des Zeugen") schuldhaft herbeigeführt und den Angriff des Zeugen damit leichtfertig provoziert (vgl. hierzu BGHSt 39, 374; 42, 97; BGH StV 2003, 664 = NStZ 2003, 420; NStZ 2002, 425; NJW 2001, 1075).Zum anderen handelte der Zeuge E. offenkundig in Putativnotwehr und damit nach den Grundsätzen zum sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum zumindest schuldlos, als er den Angeklagten zu Beginn der körperlichen Auseinandersetzung zur Abwehr des vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Messerangriffs ergriff und festhielt (…vgl. Tröndle/Fischer, § 32 Rdnr. 27 sowie § 16 Rdnr. 16 ff.). - BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Zum einen hatte der Angeklagte seine Notwehrlage durch sein vorangegangenes Verhalten ("Fuchteln" mit dem Teppichmesser in Richtung des Zeugen") schuldhaft herbeigeführt und den Angriff des Zeugen damit leichtfertig provoziert (vgl. hierzu BGHSt 39, 374; 42, 97; BGH StV 2003, 664 = NStZ 2003, 420; NStZ 2002, 425; NJW 2001, 1075).Zum anderen handelte der Zeuge E. offenkundig in Putativnotwehr und damit nach den Grundsätzen zum sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum zumindest schuldlos, als er den Angeklagten zu Beginn der körperlichen Auseinandersetzung zur Abwehr des vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Messerangriffs ergriff und festhielt (…vgl. Tröndle/Fischer, § 32 Rdnr. 27 sowie § 16 Rdnr. 16 ff.). - BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01
Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Zum einen hatte der Angeklagte seine Notwehrlage durch sein vorangegangenes Verhalten ("Fuchteln" mit dem Teppichmesser in Richtung des Zeugen") schuldhaft herbeigeführt und den Angriff des Zeugen damit leichtfertig provoziert (vgl. hierzu BGHSt 39, 374; 42, 97; BGH StV 2003, 664 = NStZ 2003, 420; NStZ 2002, 425; NJW 2001, 1075).Zum anderen handelte der Zeuge E. offenkundig in Putativnotwehr und damit nach den Grundsätzen zum sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum zumindest schuldlos, als er den Angeklagten zu Beginn der körperlichen Auseinandersetzung zur Abwehr des vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Messerangriffs ergriff und festhielt (…vgl. Tröndle/Fischer, § 32 Rdnr. 27 sowie § 16 Rdnr. 16 ff.). - BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05
Zum einen hatte der Angeklagte seine Notwehrlage durch sein vorangegangenes Verhalten ("Fuchteln" mit dem Teppichmesser in Richtung des Zeugen") schuldhaft herbeigeführt und den Angriff des Zeugen damit leichtfertig provoziert (vgl. hierzu BGHSt 39, 374; 42, 97; BGH StV 2003, 664 = NStZ 2003, 420; NStZ 2002, 425; NJW 2001, 1075).Zum anderen handelte der Zeuge E. offenkundig in Putativnotwehr und damit nach den Grundsätzen zum sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum zumindest schuldlos, als er den Angeklagten zu Beginn der körperlichen Auseinandersetzung zur Abwehr des vermeintlich unmittelbar bevorstehenden Messerangriffs ergriff und festhielt (…vgl. Tröndle/Fischer, § 32 Rdnr. 27 sowie § 16 Rdnr. 16 ff.).